CO₂‑Grenzausgleich (CBAM)

Wichtige Informationen zu den Auswirkungen der neuen EU-Verordnung

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in der Europäischen Union der sogenannte CO₂‑Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Ziel dieser Regelung ist es, CO₂‑Emissionen bei importierten Waren stärker zu berücksichtigen und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und außereuropäischen Herstellern zu schaffen.

Was bedeutet das konkret?
CBAM betrifft unter anderem Stahl, Edelstahl, Aluminium sowie daraus hergestellte Verbindungselemente – also Produktgruppen, die einen wichtigen Bestandteil unseres Sortiments darstellen. Für diese Waren müssen künftig spezielle CBAM‑Zertifikate erworben werden. Die Kosten dafür orientieren sich am europäischen Emissionshandel und an den zugrunde gelegten CO₂‑Emissionswerten der Produkte.

Derzeit stehen noch keine unabhängigen Prüforganisationen zur Verfügung, um die tatsächlichen CO₂‑Werte der einzelnen Produkte verbindlich zu bestätigen. Bis voraussichtlich 2027 sind daher EU‑weit festgelegte Standardwerte anzuwenden. Diese liegen in vielen Fällen über den realen Emissionswerten der Hersteller und führen entsprechend zu höheren Abgaben.

Für uns bedeutet das: Auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben und der Informationen unserer Lieferanten ist mit steigenden Kosten zu rechnen. Diese können sich – je nach Produktgruppe – unterschiedlich auswirken und sich im Laufe des Jahres weiter verändern. Um diese Entwicklungen fair und nachvollziehbar abzubilden, werden wir unsere Preise schrittweise anpassen.

Uns ist bewusst, dass Preisänderungen eine Herausforderung darstellen können. Deshalb ist es uns besonders wichtig, Sie offen, transparent und frühzeitig über die Hintergründe und Auswirkungen zu informieren.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Einschätzung zu einzelnen Produkten wünschen, sprechen Sie uns jederzeit gerne an – wir sind für Sie da.